Ein Bundesgericht hat den Start des geplanten Sportstreamingdienstes eines großen Medienkonzerns vorübergehend untersagt. Der neue Dienst, der Sportübertragungen aus verschiedenen Quellen bündeln sollte, wurde von einem kleineren Konkurrenten als wettbewerbswidrig angefochten. Die Richter sahen es als wahrscheinlich an, dass der geplante Dienst den Wettbewerb erheblich einschränken würde. Der betroffene Medienkonzern kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Auswirkungen auf den Markt
Die Nachricht hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Börsenkurse der beteiligten Unternehmen. Während die Aktien des klagenden Konkurrenten deutlich stiegen, blieben die Kurse der großen Medienunternehmen weitgehend unverändert. Experten sehen in der Gerichtsentscheidung einen möglichen Wendepunkt für die Zukunft des Sportstreamingmarktes und erwarten [...] Weiterlesen auf boerse-global.de
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