Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wegweisendes Urteil zur Datennutzung durch Social-Media-Giganten wie Meta gefällt. Das Gericht entschied, dass die unbegrenzte Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstößt. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf Metas Geschäftsmodell haben, da der Konzern nun gezwungen sein wird, die Nutzung seiner umfangreichen Nutzerdaten für zielgerichtete Werbung einzuschränken. Meta betonte, man nehme den Datenschutz ernst und habe bereits Milliarden in entsprechende Maßnahmen investiert.
Sensible Daten unter besonderem Schutz
Ein weiterer Aspekt des Urteils betrifft den Umgang mit sensiblen Informationen wie der sexuellen Orientierung. Der EuGH stellte klar, dass solche Daten nur unter bestimmten Bedingungen für Werbezwecke [...] Weiterlesen auf boerse-global.de
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