Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine wegweisende Entscheidung im Streit um Bestpreisklauseln getroffen, die das Geschäftsmodell von Booking.com erheblich beeinflussen könnte. Das Urteil besagt, dass solche Klauseln nicht automatisch vom Kartellverbot ausgenommen sind. Dies stärkt die Position der Hotels, die nun möglicherweise Zimmer über eigene Vertriebskanäle günstiger anbieten können als über Buchungsportale. Die Entscheidung folgt auf langjährige rechtliche Auseinandersetzungen in Deutschland und den Niederlanden und könnte weitreichende Folgen für die gesamte Online-Reisebranche haben.
Auswirkungen auf Anleger und Unternehmensstrategie
Trotz des Urteils zeigte sich die Booking-Aktie im NASDAQ-Handel zunächst robust und verzeichnete einen leichten Anstieg. Das Unternehmen hatte bereits zuvor die umstrittenen Klauseln im [...] Weiterlesen auf boerse-global.de
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